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FLUVIALIS Hegeplan - Bewirtschaftungsplan

Fischereilicher Hegeplan

 

In den meisten Fischereigesetzen ist die Hege verankert als eine Verpflichtung, „einen der Größe und der Beschaffenheit des Gewässers ... entsprechenden Fischbestand zu erhalten und zu hegen“. Pächter und Inhaber von Fischereirechten sind somit zur Hege der Gewässer verpflichtet.
 

§ 14 Fischereigesetz Baden-Württemberg: Hegepflicht

(1) Der Fischereiberechtigte ist verpflichtet, einen der Größe und der Beschaffenheit des Gewässers sowie dem Umfang seines Fischereirechts entsprechenden Fischbestand zu erhalten und zu hegen. Dabei sind die anderen Nutzungsarten am Gewässer angemessen zu berücksichtigen. Soweit erforderlich, ist ein künstlicher Besatz mit Fischen vorzunehmen.

Dieser Hegepflicht kann der Pächter oder Inhaber eines Fischereirechtes am besten nachkommen, indem er einen Hegeplan erstellen lässt. Allerdings sind Hegepläne zum Beispiel in Baden-Württemberg freiwillige Leistungen.

Die nachhaltige und ökologisch orientierte Fischerei kann in der Form eines Hegeplans mit ihren Zielen und Maßnahmen nach außen dargestellt werden. Damit wird der Hegeplan zu einer Art „Visitenkarte“ der Fischereiausübenden. Adressaten sind vor allem Regierungspräsiden, Landratsämter, Verpächter, Naturschutzverwaltung sowie die Politik.
 

Inhalt fischereilicher Hegepläne

Der Inhalt eines Hegeplans hat sich individuell nach den Besonderheiten und Problemen an den Gewässern zu richten. Bestimmte Inhalte sollten jedoch in jedem Hegeplan enthalten sein.

• Gewässerbeschreibung

• fischereiliche Charakterisierung des Lebensraums und besonders seiner Defizite (Wasserqualität, Ausleitungsstrecken, Wanderungshindernisse, Strukturdefizite, Nutzungskonflikte usw.)

• Beschreibung der vorkommenden Fischarten, ihrer Verbreitung, Häufigkeit, Bedeutung und ihres Gefährdungsgrades

• allgemeine fischereiliche Hegeziele (grundlegende Aussagen zur fischereilichen Hege und Bewirtschaftung)

• spezielle fischereiliche Hegeziele in Bezug auf die einzelnen vorkommenden Fisch-, Krebs- und Muschelarten

• die daraus resultierende fischereiliche Bewirtschaftung (Befischungsintensität, Schonmaße, Köderbestimmungen, Tagesfangmengen, Besatzmaßnahmen und Entnahmepflicht)

• gewässerökologische Maßnahmen und Ziele für ein naturnahes, fischereilich wertvolles Gewässer mit selbst reproduzierendem Fischbestand

• begleitende Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Hegeziele (Maßnahmen zum Schutz vor Kormoran-Schäden, Wiederherstellung der Durchgängigkeit usw.)
 

Wozu fischereiliche Hegepläne?

Die Hegepflicht des Fischereigesetzes soll im Hegeplan konkretisiert und begründet werden. Der Inhalt des Hegeplans soll möglichst jeden einzelnen Fischer in verständlicher Form erreichen. Dabei hat der Begriff der Hege als zentrale Aufgabe vor allem mit nachhaltigen Maßnahmen am Gewässer zur Verbesserung der Lebensraumqualität und der natürlichen Reproduktion zu tun. Daneben geht es auch um die Regelung eines ökologisch verträglichen und sinnvollen Fischbesatzes.

Die im Hegeplan vorgeschlagenen Ziele und Maßnahmen können auch unter mehreren, benachbarten Pächtern am Gewässer koordiniert werden, um eine gemeinsame Zielrichtung in der zukünftigen Bewirtschaftung zu erreichen. Hier wird festgelegt in welche Richtung die zukünftige Arbeit bei eigenen Initiativen und Argumentation in fachlichen Stellungnahmen gehen soll.

Im Fischereigesetz ist die Hege mit relativ vielen unklaren Begriffen beschrieben. Im Pachtvertrag wird das meist nur sehr kurz und oberflächlich durch Festlegung von maximalen Befischungsintensitäten getan.

Die fischereiliche Hege kann jeweils nur am betroffenen Gewässer in der Form eines Hegeplans konkret definiert werden. Hegeziel ist danach in erster Linie, Verbesserungen am Gewässer als nachhaltige Maßnahmen herbeizuführen. Das kann der Pächter des Fischereirechtes an seinem Gewässer nur teilweise selbst durchführen, er kann es aber unter Bezugnahme auf den Hegeplan anregen und fachlich begründen.

Die Hegepläne werden bei den zuständigen Verwaltungen bekannt gemacht, mit denen die Fischerei zusammenarbeitet: Landratsämter (Naturschutz- und Wasserbehörden), Regierungspräsidien, Liegenschaftsverwaltung, Forstverwaltung und z.T. Kommunen als Verpächter, Kraftwerksbetreiber und Naturschutzverbände.

Dadurch wird die Fischerei als verlässlicher Partner bekannt und ihre Denkweise transparent gemacht. Die Fischerei kann sich damit als ernst zu nehmender Gesprächspartner etablieren.

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